Das Beschließen neuer Gesetze ist einfacher als das Außerkraftsetzen alter Regelungen. Das führte in vielen Staaten wie Deutschland dazu, dass die Anzahl geltender Gesetze zunimmt und die rechtliche Beurteilung allein dadurch komplexer wird. Weniger Gesetze, weniger Bürokratie. Viele europäische Nachbarstaaten lösen dieses Dilemma durch eine so genannte One-In, One-Out/ Two-Out Gesetzgebungsregel. Was hat es damit auf sich?
One-In, One-Out/ Two-Out Gesetzgebungsregel
Neue Regelungen schaffen neue Belastungen, neue Bürokratie. Die One-In, One-Out Regel erfordert, dass für jedes neue Gesetz ein altes abgeschafft werden muss. Damit kann die Belastung zumindest stagnieren, sofern nicht der Ausweichprozess eintritt, dass man bestehende Gesetze lieber erweitert als neue zu beschließen.
Italien, Frankreich, Spanien, Litauen, Portugal versuchen mit der One-In, One-Out-Regel die bürokratische Belastung durch neue Gesetze zumindest so zu kompensieren.
Zu einem Bürokratieabbau führt das logischerweise theoretisch nicht. Noch nicht.
Daher gehen Länder wie Großbritannien weiter und fordern für jedes neue Gesetz zwei alte Gesetze: die One-In, Two-Out-Regel. Für ein neues Gesetz müssen also zwei alte abgeschafft werden. Mutig.
Bürokratientlastung statt Bürokratiebelastung
Das Ziel der Bürokratientlastung sollte eigentlich klar sein. Deutschland hat seit 2006 mit viel Engagement die Informationskosten für Unternehmen spürbar abgebaut. Seitdem scheint aber der Druck raus zu sein. Im aktuellen Bericht des Arbeitsprogramms heißt es daher nurmehr:
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Erfüllungsaufwand von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung zu verringern.
Passend zur reinen Absichtserklärung wird danach auch nur Bilanz gezogen. So wird das nichts.
Andere Staaten sind da weiter. Schließlich bringt Bürokratieabbau in der Regel weniger Kosten und mehr Produktivität. Ohne klare messbare Ziele und verpflichtende Aufgaben dürften uns Nachbaarstaaten hier witer überholen.
Das neue Gesetz zum Mindestlohn, die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, des Elternzeitgesetzes, des Gesetzes der Künstlersozialkasse sind nur wenige Beispiele, dass es mit Sicherheit nicht einfacher wird.