Anlässlich der Bestrebungen das juristisch heikle Thema Patientenverfügung gesetzlich zu regeln, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Urhebern des Gesetzesvorschlags „überbürokratisierung des Lebensendes“ vorgeworfen.
Unabhängig davon, dass hier auf einen konkreten Gesetzesentwurf abgestellt wird, ist das Verhalten bemerkenswert. Denn hier soll ein oft streitiger und komplexer Lebensbereich juristisch abgesichert werden. Das ist normalerweise keine Frage des ob, sondern allenfalls des wie. Auch wenn die Kritik hier am wie ansetzt, geht es doch soweit, die Regelungswut in diesem Lebensbereich generell zu kritisieren.
So wie überflüssige Straßenschilder gegen Erfolgsprovision elimiert werden, sollte man versuchen Vorschriften und Paragrafen ebenfalls zu aktualisieren, modernisieren und zu verringern.
Mein Vorschlag: beginnen wir gleich im Steuerrecht.
Da Politik aber bekanntlich nicht Schein gleich sein ist, wird sich zeigen, wie kongruent Absichtserklärung und tatsächliches Ergebnis werden.