2009 soll das Mittelstandsentlastungsgesetz mit 23 Einzelmaßnahmen vor allem kleine und mittelständische Betriebe von der Bürokratie befreien. Diese Unternehmensführer klagen vor allem über den Aufwand in Buchhaltung und Personalwesen. Das Mittelstandsentlastungsgesetz setzt dabei an Statistikpflichten und dem Gewerberecht an. Allein im Gewerberecht sieht die Politik ein Entlastungspotential von ca. 70 Mio. Euro.
So wird dann etwa auf die Handwerkszählung verzichtet, was laut Michael Glos allein pro Jahr 24 Mio. Euro einspart. Dies soll durch Rückgriff auf vorhandene Verwaltungsdaten erreicht werden.
Der Dritte Anlauf
Dies ist praktisch schon das dritte Mittelstandsentalstungsgesetz, mit dem die Bundesregierung versucht, die Kostenbelastung durch Bürokratie einzudämmen.
Laut einer Studie der Weltbank befürchten allerdings ca. zwei Drittel der befragten Unternehmer, dass die Belastungen durch Bürokratie weiter steigen werden (vgl. Bürokratiepflichten für Unternehmen).