Die Bestrebungen zum Bürokratieabbau der Bundesregierung gehen weiter. Aktuell spielt das BilMoG, das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, dazu eine wichtige Rolle.
Durch das BilMoG soll vor allem im Bereich der Rechnungslegung vieles vereinfacht werden. So sagt etwa Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum BilMoG:
Wir wollen mit unserer Reform das Recht so vereinfachen, dass viele Unternehmen von den Kosten entlastet werden.
BilMoG im Einzelnen
Der aktuelle Entwurf des BilMoG sieht im Einzelnen u.a. vor:
- Einzelkaufleute mit einem Umsatz unter 500.000 Euro und einem Gewinn unter 50.000 Euro pro Geschäftsjahr werden von der handelsrechtlichen Pflicht zur Buchführung und Bilanzierung befreit.
- Kapitalgesellschaften gelten dann bereits als klein, wenn die Bilanzsumme unter 4,8 Mio. Euro (bisher 4 Mio. Euro), die Umsatzerlöse unter 9,8 Mio. Euro (bislang 8 Mio. Euro) liegen.
- Mittelgroße Kapitalgesellschaften liegen nun bereits vor, wenn die Bilanzsumme unter 19,2 Mio. Euro (bisher 16 Mio. Euro), die Umsatzerlöse unter 38,5 Mio. Euro (bislang 32 Mio. Euro) liegen.
- Latente Steuern werden berücksichtigt.
- Wahlrechte wie die Bildung von Aufwandsrückstellungen werden abgeschafft.
- Aktivierungsgebote für selbst erstellte, immaterielles Anlagevermögen.
- Rückstellungen, insb. Pensionsrückstellungen, erhalten neue Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften.