Bürokratie belastet vor allem Unternehmen bzw. Unternehmer. Sobald man beginnt an deren Pflichten und Obliegenheiten zu drehen, gehen die Meinungen weit auseinander. Nun hat Dr. Ulrike Beland von der DIHK sechs klare Punkte vorgestellt, die bei kleiner Änderungen große Entlastung versprechen. Grund genug, sich die Forderungen genauer anzuschauen.
Die Frösche und der Sumpf
Frösche? Sumpf? Vielleicht kennen Sie das Sprichwort „Wer den Sumpf trocken legen will, darf nicht die Frösche fragen“. In diesem Fall greift aus meiner Sicht ein solcher Vorbehalt gerade nicht. Denn wenn die Seite der Betroffenen Vorschläge macht, sind dieser sicherlich wohlüberlegt und treffend.
Wie man damit politisch umgeht, ist dann eine nachfolgende Frage. Als Basis sind die Forderungen allerdings aus dem „richtigen Lager“.
1. Keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen für Existenzgründer
Grundsätzlich muss jeder Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldungen nur quartalsweise abgeben. Übersteigt die die Umsatzsteuer für das vergangene Jahr 7.500 Euro, muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgegeben werden.
Um Steuerbetrug zu erschweren wurde 2002 das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz eingeführt. Wie der bürokratische Name schon vermuten lässt (Anmerkung des Verfassers: wieso schaffen es die österreichischen Nachbarn eigentlich vernünftigere Namen für Gesetze zu finden und wir nicht), hebelt das Gesetz diese eigentlich sinnvolle Regelung für Existenzgründer in den ersten zwei Jahren grundsätzlich aus.
Das erfordert gerade in der schwierigen Startphase 16 statt 8 Umsatzsteuervoranmeldungen.
Laut Frau Beland war das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz bei Existenzgründer wirkungslos und kann daher weg.
2. Höhere Grenze der Buchführungspflicht für Existenzgründer
Ähnlich gelagert ist die Forderung bei der Buchführungspflicht. Seit 2007 liegt die Grenze für Einzelunternehmen und kleine Personengesellschaften bei einem Gewinn von 50.000 Euro im Jahr.
Da mit der Buchführungspflicht auch die Obliegenheiten zur Inventur, Bilanzierung usw. einher gehen können, ist die Grenze wichtig. Nach Frau Beland aber in der Höhe nicht mehr zeitgemäß.
Hier wäre vielleicht eine Inflationsanpassung etc. erforderlich, ähnlich der Gehälter der Abgeordneten.
3. Kürzere Aufbewahrungspflichten, einfachere Buchführung
Erst 1998 wurde die Aufbewahrungspflicht von Buchungsbelegen von sechs auf 10 Jahre erhöht. Das kostet. Laut DIHK würde eine Verkürzung auf fünf Jahre 3,9 Milliarden Euro einsparen.
Würde man parallel dazu die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vereinfachen, wären weitere 600 Millionen Euro drin. Wichtiger dürfte hier aber auch die zeitliche und emotionale Entlastung der betroffenen Mitarbeiter sein. ich denke, das würde auch die Steuerberater freuen.
4. KBerichterstattung für Industrie-Emissionen verringern
Dieses Thema ist komplex und betrifft wohl „nur“ 30.000 Industrieanlagen-Betreiber. Daher will ich im Rahmen dieses Artikels nicht weiter darauf eingehen und darf auf das PRTR (Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (SchadRegProtAG)) verweisen.
5. Vorschriften zur Energieeffizienz vereinfachen
Derzeit werden etwa 25.000 Unternehmen von der Stromsteuer/ Energiesteuer entalstet.
Diese Entlastung ist nicht mehr so einfach nachzuweisen und erfordert in der Regel einen externen Gutachter, unabhängig davon ob ein interner Gutachter vorhanden ist oder nicht.
Ich bin hier geteilter Meinung, da unabhängig ein wichtiges Gut ist.
6. Anfechtungsmöglichkeiten bei einer Insolvenz reduzieren
Insolvenzverwalter haben recht weitreichenden Ermessensspielraum bei der Bewertung von Teilzahlungen, Lieferungen und Leistungen an später insolvente Unternehmen. Dies wird in der Praxis recht häufig für teils enorme Rückforderungen genutzt, so dass für viele der betroffenen Geschäftspartner extreme Risiken bestehen. Die damit einhergehenden kurzen Fristen stellen viele Unternehmen daher vor massive kurzfristige Liquiditätsengpässe.
Frau Beland fordert daher diesen Wirkungsbereich sinnvoll einzuschränken.